Teamleitung der Gruppe Straßenbeleuchtung (m/w/d)
Kerpen
Abteilung: 40.2, Eingruppierung: bis EG 9a TVöD, Anstellungsart: unbefristet, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
Wir bieten
- eine Festanstellung im öffentlichen Dienst,
- gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit,
- eine familienfreundliche Arbeitsatmosphäre durch Konzepte wie z.B. Modell „Ferien-Frei“ und mobiles Arbeiten,
- jährliche leistungsorientierte Bonuszahlungen gem. Vorgaben des TVöD sowie
- Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
- die vergünstigte Mitgliedschaft im Urban Sports Club,
- Bezuschussung zum „Deutschland-Ticket“ für Tarifbeschäftigte,
- kostenfreie Nutzung der onlinebasierten Work Life Plattform Evermood,
- Jobradleasing für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte,
- Kostenfreie Parkplätze und Fahrradstellplätze,
- Corporate Benefits.
Ihr Profil
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum/zur Techniker/in oder Meister/in der Fachrichtung Elektrotechnik (für eine Eingruppierung nach EG 9a TVöD)
Oder
- die abgeschlossene Berufsausbildung als Elektriker für Energie- und Gebäudetechnik mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich von Niederspannungsnetzen und -Anlagen (für eine Eingruppierung bis EG 8 TVöD)
Zudem bringen Sie mit:
- fundierte und praxisbezogene Kenntnisse auf den Gebieten Bau, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen der Straßenbeleuchtung sind erforderlich
- fundierte und praxisbezogene Kenntnisse im Bereich von Niederspannungsnetzen und -Anlagen (Netzformen TN und TT) sind erforderlich
- einschlägige Kenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken wie z.B. DIN-VDE und DGUV-Vorschriften
- Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Ziel- und Lösungsorientierung
- Teamfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten und hohe Belastbarkeit
- Motivation an einer Tätigkeit im Innen-und Außendienst
- sicheres, gleichzeitig freundliches Auftreten, Kommunikationsstärke und Sensibilität im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Fahrerlaubnis der Klasse C (alte Klasse 3) zum Führen von Fahrzeugen bis 5,5 t und Anhänger bis 2,2 t
- Höhentauglichkeit (schwindelfrei) ist zwingend erforderlich
Ihre Aufgaben
- Verantwortliche Führung der nachgeordneten Mitarbeitenden einschließlich Personalentwicklung
- Durchführen der Einsatzplanung inkl. betriebswirtschaftlich optimierter Personaldisposition und Einweisung von Fremdpersonal/ Dienstleistern im Bereich von Anlagen der Straßenbeleuchtung
- Veranlassung, Überwachung und Durchführung der Arbeiten für Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie den zugehörigen Betriebseinrichtungen
- Veranlassung, Überwachung und Durchführung der Arbeiten für Bau, Betrieb und Instandhaltung von Flutlichtanlagen sowie den zugehörigen Betriebseinrichtungen
- Durchführung und Anweisung von Schalthandlungen an den Anlagen der Straßenbeleuchtung
- Steuerung und Überwachung des Baustellenbetriebs inkl. Bauabnahme und Aufmaßerstellung
- Durchführung und Dokumentation aller vorgeschriebenen Prüfungen an den Anlagen der Straßenbeleuchtung nach vorgegebenem Instandhaltungsplan
- Mitwirkung bei der Erstellung optimaler Instandhaltungs- und Ausbaustrategien im Bereich der Straßenbeleuchtung
- Planung von allen regelmäßig wiederkehrenden und sonstigen notwendigen Arbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtung
- Erstellung von Kostenkalkulationen z. B. für Haushaltsanmeldungen von Instandhaltungsmaßnahmen
- Übernahme der Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10
- Fahren und Bedienen von LKW bis 5,5 t und Hebebühnen sowie Durchführung von Arbeiten in Höhen
- Teilnahme an der Einsatzleitung des techn. Notdienstes
- Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen aus der Bürgerschaft und der Politik
Über Uns
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Sie sind interessiert?
Dann bewerben Sie sich bis zum 15.06.2025 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei der zuständigen Abteilungsleiterin, Frau Barzen (02237/58-475) erfragt werden.
Für weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und dem Ablauf steht Ihnen Herr Thielbeer (02237/58-361) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.