Amt/Abteilung: 23.4, Eingruppierung: TVAöD besonderer Teil Pflege, Anstellungsart: befristeter Ausbildungsvertrag ab 01.08.2026, Arbeitszeit: Vollzeit
Sie haben Erfahrung und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. Sie arbeiten gerne im Team und besitzen Sie die Fähigkeit, eigene Ideen konstruktiv einzubringen und auf Kinder individuell einzugehen. Sie sind kreativ, flexibel und belastbar.
Voraussetzungen bei Einstellung:
Das erwartet Sie in der Ausbildung:
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Da im Bereich der Kindertageseinrichtungen eine Unterrepräsentanz von Männern vorliegt, sind Bewerbungen von Männern ausdrücklich erwünscht. Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Dann beginnen Sie ab dem 01.08.2026 eine Ausbildung in einer der 15 Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen. Wir suchen sowohl angehende Erzieher*innen (m/w/d) als auch Kinderpfleger*innen (m/w/d).
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 bzw. 2 Jahre.
Ausbildungsvergütung (zum Ausbildungsstart 01.08.2026): 1. Ausbildungsjahr 1.490,69 EUR, 2. Ausbildungsjahr 1.522,07 EUR, 3. Ausbildungsjahr 1.653,38 EUR
Bewerben Sie sich unter Angabe des angestrebten Ausbildungsabschlusses bis zum 30.11.2025 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Für weitere Auskünfte zur Stelle und zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Christian Schmitz (02237/58-602) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.