Eingruppierung: EG 9C TVöD, A10 LBesG NRW , Anstellungsart: Unbefristet, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Zum Aufgabenbereich der zu besetzenden Stelle gehört die Leitung des Außendienstes der Abteilung 21.1 – Allgemeines Ordnungswesen bestehend aus derzeit 13 Mitarbeitenden.
Hierzu handelt es sich insbesondere um:
Daneben gehören zum Aufgabenbereich:
Von der zukünftigen Gruppenleitung wird die verantwortungsvolle Leitung und Weiterentwicklung des Außendienstes erwartet. Hierfür werden die Fähigkeit zu interdisziplinärem Denken und eine positive Haltung zum Thema Gleichstellung erwartet.
Zudem werden bürgerfreundliche Umgangsformen sowie ein ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen erwartet. Kommunikative Kompetenz und sicheres Auftreten müssen vorhanden sein.
Bewerbende müssen psychischen Belastungen gewachsen sein und sollten über die Fähigkeit bzw. Fertigkeit verfügen, in kritischen Situationen ggf. deeskalierend zu agieren.
Die Bereitschaft, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der Kolpingstadt Kerpen Dienst zu leisten, muss vorhanden sein.
Ein sicherer Umgang mit den Standard-Office-Programmen wird ebenfalls erwartet.
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Dann bewerben Sie sich bis zum 20.09.2024 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei der zuständigen Abteilungsleitung, Herrn Labisch (02237/58-411), erfragt werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Schmitz (02237/58-446) aus dem Personalamt zur Verfügung.